Mietrecht Haustiere
Haustiere bedürfen häufig der zustimmung.
Mietrecht haustiere. Sie haben vielfältigen nutzen finden aber nicht immer die sympathie der nachbarn. In einer mietwohnung kann das jedoch zu einigen schwierigkeiten führen. Haustiere im mietrecht. Im mietvertrag sind sowohl hunde als auch katzen ganz klar verboten.
20 3 2013 viii zr 168 12 glückliche mieter finden in ihren verträgen klauseln die die tierhaltung grundsätzlich erlauben. Im mietvertrag ist bezüglich der tierhaltung die klausel üblich dass haustiere nur mit zustimmung des vermieters gehalten werden dürfen. Diese klausel ist auch rechtens. Ein pauschales verbot der hunde und katzenhaltung in der mietwohnung ist unwirksam.
Bevor mieter planen einen hund in die mietwohnung aufzunehmen sind sie gut beraten im ersten schritt ihren mietvertrag zu lesen. Generell verbieten dürfen vermieter die katzenhaltung und die hundehaltung in der mietwohnung nicht. In welchen fällen sie ihren vermieter fragen müssen bevor sie sich einen vierbeiner in die wohnung holen finden sie hier. Demnach kann ein mieter sich nicht auf einen einzelnen paragrafen berufen wenn es zu streitigkeiten über die haustierhaltung in der.
Der vermieter darf gemäss bundesgerichtlicher rechtsprechung die haustierhaltung ohne besonderen grund verweigern. Die meisten mietverträge erlauben die haltung von haustieren nur mit einwilligung des vermieters. Im mietvertrag findet sich regelmäßig eine bestimmung zur tierhaltung. Als ich damals als ich den mietvertrag unterschrieben hatte habe ich vorsichtig nachgefragt warum beides so explizit verboten ist.
Da ist es selbstverständlich dass sie diese auch bei sich wohnen haben wollen. Eine entsprechende klausel im mietvertrag sei demnach unwirksam erklärten die richter. Haustiere werden im bürgerlichen gesetzbuch bgb nicht erwähnt und daher lässt sich dazu nichts konkretes finden. Die zulässigkeit von haustieren hängt vom konkreten mietvertrag ab.
Das mietrecht hat für haustiere in einer mietsache regelungen die es zu beachten gilt. Dann ist auch für hunde und katzen eine gesonderte erlaubnis nicht notwendig. Wollen sich mieter einen hund oder eine katze zulegen wird das ganze schon etwas komplizierter. Tiere gehören für viele menschen zu den wichtigsten begleitern im leben.
Nach einer entscheidung des oberlandesgerichts hamm og hamm wm 1981 seite 53 steht es dem vermieter frei ob er eine tierhaltung duldet und diese entscheidung bezieht sich immer auf den einzelfall. Einschränkungen oder verbote im mietvertrag gelten insbesondere für grössere haustiere wie zum beispiel. Ein mieter habe in alle türen löcher gesägt damit seine katzen ungehindert herumlaufen. Weitgehend ausgespart wird das thema tierhaltung im mietrecht.
Hunde sind die besten freunde der menschen.